ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung, die
schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
Ivory Tours GmbH in Nürnberg (im folgenden Ivory Tours) den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer
haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche
Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und
gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ivory Tours
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Ivory Tours dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Alle auf
Personen bezogene Daten, die Ivory Tours zur Verfügung gestellt werden, sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
BEZAHLUNG
Nach Eingang der Buchung
erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein im Sinne von
§ 651 k Abs. 3 BGB. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in
Höhe von Euro 125,- pro Reiseteilnehmer
zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen Rechnung
fällig. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Ivory Tours
von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten,
in der Höhe wie bei einem Rücktritt durch den Kunden, verlangen.
LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich
geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im aktuellen
Reiseprospekt von Ivory Tours, den Detailprogrammen, Rundschreiben und den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Ivory Tours behält sich ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
LEISTUNGS- UND
PREISÄNDERUNGEN
Änderungen und Abweichungen
unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Ivory Tours nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigt wird. Ivory Tours ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss
des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
Steuern oder öffentliche Abgaben, oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein,
wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Die Erhöhung des
Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die
Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass Ivory Tours die
Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom
Kunden nachgerechnet werden kann.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer
zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag
zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn Ivory Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus dem Ivory Tours-Angebot zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise
unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung Ivory Tours gegenüber geltend
zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise
durch Ivory Tours.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ivory Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde
vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so macht Ivory Tours folgende pauschalierte prozentuale
Entschädigungsansprüche vom Reisepreis geltend:
ab 89. bis 61. Tag vor
Reiseantritt 10 %
ab 60. bis 31. Tag vor
Reiseantritt 20 %
ab 30. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 30 %
ab 14. bis 01. Tag vor
Reiseantritt 50 %
bei Rücktritt ab dem Tag des
Reisebeginns oder bei Nichtantritt der
Reise 75 %
SONDERKOSTEN
Alle Sonderkosten, die als
Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der
Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen
Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören
z.B. Aufwendungen, die aus verspätetem Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur
vorbereiteten Rundreise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr
einer solchen als Folge von
Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Kranken-Rücktransport, Hospital-
und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonal). Tritt Ivory Tours, um einem
akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Ivory Tours
verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Ivory Tours kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
A) Bis 14 Tage vor
Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag
vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden
nicht zu.
B) Wenn der Kunde die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Ivory Tours nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ivory Tours, so
behält Ivory Tours den Anspruch auf den Reisepreis; Ivory Tours muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die Ivory Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die Ivory Tours von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird Ivory Tours durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
C) War die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter
für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Weiterhin
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurück zu befördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von beiden
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Werden Reiseleistungen nicht
vertragsgemäss erbracht, so richtet sich die Haftung von Ivory Tours nach den
gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Ivory Tours verweigern kann, wenn sie
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ivory Tours kann Abhilfe in der Weise
schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird und der
Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe
keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von
Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich
gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels,
ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen
ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
A)
Bei vertraglicher
Haftung:
Die vertragliche Haftung von Ivory Tours für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit Ivory Tours für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
B) Bei deliktischer Haftung
Für alle
Schadenersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht
Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist die Haftung von Ivory Tours pro Teilnehmer und Reise auf € 4.090,- bzw.
wenn der Reisepreis des Teilnehmers € 1.363,- übersteigt, auf den 3-fachen
Reisepreis beschränkt.
C) Bei Fremdleistungen
Ivory Tours haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich
vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und im Reisegrundpreis nicht
enthalten sind. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringt
Ivory Tours
Fremdleistungen, in diesem Fall haftet ausschließlich das befördernde
Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung.
D) Haftung des
Luftfrachtführers
Kommt Ivory Tours die
Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder
Beschädigung von Gepäck.
ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN UND
VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht
vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ivory Tours GmbH in Nürnberg schriftlich geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur erheben, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise verjähren sechs Monate nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Hat
der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem
der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
PASS-, VISA-, ZOLL-,
DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt
sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der
notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die
Verzögerung zu vertreten.
VERSICHERUNGEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-
und Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen einzeln oder
als Paket in Ihrem Reisebüro.
ALLGEMEINES
Alle Angaben in den
Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung (November 2004). Die
Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtsfehlern bleibt
vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur
Folge.